Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Der Auftragnehmer erbringt die Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nicht an. Sie betreffen diesen Vertrag als auch zukünftige Vertragsbeziehungen. Der Vertragsabschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch die Annahme des schriftlichen, telefonischen oder mündlichen Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

 

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend.

 

Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Leistungen sind die Kosten für Anfahrt und Arbeitsvorbereitung nicht enthalten. Bei vorher nicht bekannten Arbeitserschwernissen sind wir berechtigt, wahlweise den Auftrag abzulehnen oder zu den angebotenen Preisen einen angemessenen Zuschlag zu berechnen. Bei auftretenden Erschwernissen verpflichten sich die Vertragsparteien über einen geänderten Preis zu verhandeln, wenn die veranschlagten Kosten um mehr als 10 % überschritten werden. Das Auftreten von Erschwernissen ist dem Auftraggeber durch uns unverzüglich mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass Aufschläge verlangt werden.

 

Vorbereitungs- und Hinweispflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Flächen vor Durchführung der Arbeiten des Auftragnehmers sorgsam vorzubereiten, die Flächen von Fremdkörpern und anderer Gefahrenquellen zu befreien oder aber den  Auftragnehmer rechtzeitig und deutlich die Erschwernisse mitzuteilen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf Gefahrenquellen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich des Auftraggebers befinden, wie z.B. Güllebehälter, Ställe usw. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Hindernisse auf den zu bearbeitenden Flächen, die weniger als 2 mtr. über den Erdboden herausragen, weit sichtbar zu kennzeichnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich des Weiteren, den Auftragnehmer nach dessen Ankunft an der Einsatzstelle, über eventuelle Schäden zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unmissverständlich über alle örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten umfassend zu unterrichten, die für die Ausführung des Auftrages bedeutsam sein können. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden des Auftragnehmers, die auf einer Verletzung der vorstehenden Vorbereitungs- und Informationspflichten beruhen.

Es wird auch im Unterlassungsfall nicht für Schäden aus ganzer oder teilweiser Nichtausführung des Auftrages gehaftet.

Der Auftraggeber haftet für alle bei Durchführung des Auftrags anfallenden und von uns nicht zu vertretenden Schäden an unseren Maschinen sowie für Eigen- oder Drittschäden.

 

Termine

Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gewünschten Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig mit uns abzustimmen. Die Feinabstimmung ist mindestens 2 Tage vor Arbeitsbeginn mit dem Auftragnehmer vorzunehmen. Wird lediglich eine Zeitspanne festgelegt, bestimmen wir innerhalb dieser den Zeitpunkt. Will der Auftraggeber die Vereinbarung hinsichtlich der festgelegten Zeitspanne ändern, so hat er dies dem Auftragnehmer mindestens 1 Woche vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

Treten bei fest vereinbarten Terminen Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, schlechter Witterungsbedingungen, Betriebsstörungen und ähnliche Umstände auf, sind wir nicht an die vereinbarte Zeit gebunden. Bei nicht von uns zu vertretenden Terminverzögerungen verlängert der Auftraggeber diese angemessen für die Dauer der Verzögerung. Wir sind sodann berechtigt, die vorliegenden Aufträge in der Reihenfolge der Annahme auszuführen.

Sollte der Auftrag vom Auftraggeber kurz vor oder während der Arbeitserledigung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen zurückgezogen werden, haftet der Auftraggeber für den dadurch entstandenen Schaden.

 

Verkehrssicherungspflicht

Werden bei Ausführungen unserer Arbeiten Straßen verschmutzt, ist der Auftraggeber uns gegenüber, unbeschadet einer etwaigen selbständigen allgemeinen Pflicht unsererseits, verpflichtet, für Kenntlichmachung und Beseitigung der Verkehrsgefährdung zu sorgen. Der Auftraggeber übernimmt uns gegenüber ebenfalls die Erfüllung einer etwaigen allgemeinen Wegereinigungspflicht.

 

Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten mit den von uns gestellten Maschinen und Geräten. Werden Arbeitskräfte und Maschinen des Auftraggebers oder anderer mit eingesetzt, so haften wir nicht für deren sachgerechten Einsatz.

Bei offensichtlichen Mängeln ist der Auftraggeber zur schriftlichen Mängelrüge innerhalb einer Woche nach Beendigung unserer Arbeiten verpflichtet.

Wir haften nicht für Schäden, welche auf ungünstige Witterungsverhältnisse und unsachgemäßer Bestellung, Pflege und Düngung der Kulturen oder unzureichende Vorbereitung der Flächen durch den Auftraggeber beruhen.

Ebenso haften wir nicht für die Qualität des Erntegutes oder für Folgeschäden aus unzureichender Futterqualität z.B. bei der Silagebereitung, durch falsche Zeitpunkte der Ernte sowie sonstige Umstände, die zu Einbußen führen und vom Auftraggeber zu vertreten sind. Für die verkehrssichere und gesetzmäßige Lagerung unserer Lieferungen sowie der Ernteprodukte sind wir nicht verantwortlich.

Erteilt der Auftraggeber bei der Durchführung der Arbeiten bestimmte Weisungen, so haben wir weder für den Erfolg einzutreten noch haften wir für hierdurch entstandene Schäden. Werden Dritte geschädigt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Können wir einen vereinbarten Termin aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben. z.B. Witterungsgründe, nicht einhalten so haften wir nicht für daraus resultierende Schäden, sondern nur für rechtzeitige Anzeige der Verzögerung.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind ausgeschlossen, soweit etwaige Schäden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig durch uns oder unsere Erfüllungshilfen herbeigeführt wurden.

Soweit wir haften, sind wir berechtigt, etwaige Schäden binnen einer angemessenen Frist selbst zu beseitigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen etwaigen Schaden, der ihm durch unsere Lieferungen oder Leistungen entstanden ist, so gering wie möglich zu halten.

Der Auftraggeber haftet für alle auf sein Verschulden zurückzuführende Schäden an unseren Maschinen. Werden Maschinen oder Geräte ausgeliehen, so haftet der Ausleihende für alle Schäden, die ihm oder Dritten durch die Benutzung des Leihgutes entstehen. Schäden an den Maschinen sind unverzüglich dem Verleiher mitzuteilen. Der Benutzer haftet für alle auf sein Verschulden zurückzuführende Schäden an den ausgeliehenen Maschinen und Geräten. Wird eine notfalls erforderliche Schadensmeldung bis spätesten zur Rückgabe der Maschinen nicht abgegeben, haftet der jeweilige letzte Benutzer. 

Bei jedem entstandenen Schaden ist der Schadenverursacher nicht berechtigt, den Schaden selbst oder durch einen Dritten nach eigenen Anweisungen zu beheben.

 

Zahlung

Zahlungen sind sofort nach Beendigung der Arbeiten bzw. Lieferung der Waren und Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

Wir sind berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen zu verlangen, in Höhe von „5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998“. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Rechnung verbucht.

Nimmt der Auftraggeber unsere Dienstleistung nicht ab, so sind wir berechtigt, statt Erfüllung des Vertrages dem Auftraggeber eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist die Erfüllung des Vertrages ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Das Erheben einer Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung innerhalb der vorgenannten Frist. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für jede Zahlungserinnerung Mahnkosten erhoben.

Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Forderung ist nicht zulässig, es sei denn, dass Die Gegenforderung von uns anerkannt oder gegen uns rechtskräftig tituliert ist.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auftraggeber ist das Amtsgericht Schwabmünchen.